Was gilt als störender Lärm? Ein Überblick über gesetzliche Regelungen
Die Frage, wann Lärm rechtlich relevant wird, lässt sich nicht mit einem einfachen Dezibelwert beantworten. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Lärm und verschiedenen Regelungsebenen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das BImSchG schützt Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, darunter auch Lärm. Es richtet sich aber primär an Betreiber von Anlagen und ist für alltägliche Nachbarschaftskonflikte nur begrenzt direkt anwendbar. Relevant ist hier eher die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die Richtwerte für verschiedene Gebietsarten festlegt.
Gesetzliche Ruhezeiten
Auf Bundesebene gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Ruhezeiten. Was oft als "gesetzliche Nachtruhe" bezeichnet wird, ist in der Regel in Landesimmissionsschutzgesetzen oder kommunalen Satzungen geregelt. Typische Ruhezeiten sind die Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie Mittagsruhe und Sonntagsruhe, die aber je nach Bundesland und Gemeinde erheblich variieren können.
Hausordnung und Mietvertrag
In Mietverhältnissen spielen Hausordnung und Mietvertrag eine wichtige Rolle. Ruhezeiten, die dort festgelegt sind, gelten als vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Ein Verstoß kann mietrechtliche Konsequenzen haben. Die Hausordnung darf aber keine unzumutbaren Einschränkungen enthalten.
Was ist "ortsüblicher Lärm"?
Der Begriff des "ortsüblichen Lärms" taucht im BGB auf (§ 906). Geräusche, die das Maß einer ortsüblichen Benutzung nicht übersteigen, müssen grundsätzlich geduldet werden. Was ortsüblich ist, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa ob man in einem reinen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet lebt.